Festgeld und Einlagensicherung

Erstattungsfähige Einlagen sind in der EU grundsätzlich bis 100.000 Euro je Einleger und Bank gesetzlich geschützt. Entscheidend ist das für die konkrete Bank zuständige Sicherungssystem.

Was wird geschützt?

Zu den Einlagen zählen regelmäßig Giro-, Tagesgeld- und Festgeldguthaben. Aktien, Fonds und Anleihen sind keine Einlagen.

Grenze je Bank beachten

Mehrere Konten bei derselben Bank werden für die Schutzgrenze grundsätzlich zusammengerechnet. Marken können zur gleichen Banklizenz gehören.

Vor einer Anlage prüfen

Kontrollieren Sie Bankname, Lizenz, Sicherungssystem und Zahlungsempfänger anhand unabhängiger Quellen.

Unverbindliche Festgeld-Anfrage

Nennen Sie Anlagebetrag und gewünschte Laufzeit. Festgeldora nimmt keine Kundengelder entgegen und eröffnet keine Konten.

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